Tourismus Region Klagenfurt am Wörthersee GmbH Online-Shop – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) mit Verbraucherinformationen

Anwendungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Kunden (Kunde) sowie der Tourismus Region Klagenfurt am Wörthersee GmbH (TRK) für alle auf der online Buchungsplattform visitklagenfurt.at getätigten Bestellungen. TRK behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB ohne vorherige Ankündigung jederzeit zu ändern. Maßgeblich ist die Fassung im Zeitpunkt der Buchung (Antrag auf Vertragsabschluss durch den Kunden; siehe hinten).
Betreiber des Online-Shops und Ihr Vertragspartner ist:

Tourismus Region Klagenfurt am Wörthersee GmbHNeuer Platz 59020 Klagenfurt

eingetragen im Firmenbuch unter FN 384373f, vertreten durch den Geschäftsführer Mag. Helmuth Micheler

USt-Identifikations-Nr.: ATU 67484705E-Mail: info@visitklagenfurt.atTelefon-Nr.: 0463 287 463-0 

TRK als Agentin mit Inkassomandat

Der Kunde bucht auf visitklagenfurt.at Warenkorbpositionen; für jede einzelne dieser Positionen handelt TRK als Vermittlerin mit einem Inkassomandat. Vertragspartei ist der jeweils verpflichtete / gebuchte Lieferant oder Dienstleister. Nur in den hiernach ausdrücklich bezeichneten Fällen ist dies TRK selber (siehe Dienstleistungen der TRK hiernach). Angebote auf visitklagenfurt.at lassen sich als einzelne Bausteine (Hotel, Eintritt etc.) zu einem kompletten und auf die individuellen Bedürfnisse des Kunden zugeschnittenen Aufenthalt zusammenstellen. TRK haftet nicht für die Zusammenstellung des Warenkorbs und für die Abstimmung der einzelnen Positionen untereinander (zeitlich, örtlich etc.). TRK haftet – sofern sie nicht selber Erbringerin der Dienstleistung ist – auch nicht für die korrekte Durchführung der einzelnen Dienstleistung oder Lieferung. Der Kunde kann sich diesbezüglich nur auf den vermittelten Vertrag mit dem direkten Anbieter (Hotelbetrieb, Freizeiteinrichtung, Konzerthaus etc.) und die dort geltenden Geschäftsbedingungen berufen. Über diese hat sich der Kunde in geeigneter Weise selbst zu informieren. Die TRK unterstützt ihn dabei mit nützlichen Hinweisen und Querverweisen im Anhang zu den vorliegenden AGB. Soweit der Kunde hier oder an anderer Stelle auf visitklagenfurt.at auf solche Vertragsbestimmungen aufmerksam gemacht wird, geschieht dies lediglich zu Informationszwecken; TRK wird dadurch in keiner Weise verpflichtet. 

Generelle Bestimmungen

Allgemeine Vertragsbedingungen für visitklagenfurt.at

Mit dem Aufrufen und Nutzen der Site visitklagenfurt.at und damit auch mit dem Gebrauch der online Buchungsplattform anerkennt der Kunde die allgemeinen Vertragsbedingungen für visitklagenfurt.at (AVB).
In Übereinstimmung mit den AVB garantiert TRK weder für Beständigkeit und noch für uneingeschränkte Verfügbarkeit der Website und kann somit nicht für die Folgen von Abbrüchen im Buchungsvorgang oder die Nicht-Übermittlungen von Meldungen haftbar gemacht werden. Der Bedienerfreundlichkeit der Benutzeroberfläche wurde besondere Beachtung geschenkt. Für die korrekte Bedienung der Website und insbesondere der Verkaufsplattform ist der Kunde verantwortlich. Er hat für die Folge von Bedienungsfehlern selber einzustehen. 

Vertragsabschluss, Vorauszahlung, E-Mailverkehr

Die Buchungsplattform ist primär für den europäischen Raum bestimmt (Österreich, Länder des EWR, Schweiz, Großbritannien). Die Zugänglichkeit zur Plattform von außerhalb dieser Region ist von TRK nicht garantiert. Die von TRK publizieren Angebote stellen keine Vertragsofferte dar. Bestellt der Kunde den Warenkorb auf der TRK-Plattform, so stellt dies einen Antrag auf Abschluss der Verträge gemäß den einzelnen Warenkorbpositionen dar. Der Kunde ist an seinen Antrag während 24 Stunden gebunden. Innerhalb dieser Frist hat eine Antwort durch TRK an die vom Kunden angegebene E-Mailadresse zu erfolgen. In dieser Zeitspanne prüft TRK möglichst umgehend die Erhältlichkeit der Vorauszahlung (Kreditkartendeckung) und die definitive Verfügbarkeit der Bestellpositionen.
TRK benachrichtigt den Kunden per Anzeige auf der Website (Success-Page), sofern der Bestellvorgang nicht wie beantragt abgewickelt werden kann und bricht die gesamte Transaktion ab (kein Akzept). Die Ablehnung des Antrags betrifft immer den gesamten Warenkorb, auch wenn hierfür nur eine einzelne Bestellposition Auslöser ist. Sind Zahlung und Leistungen verfügbar, schließt TRK im Rahmen ihres Agenturmandates die einzelnen Verträge zwischen Dienstleistern / Lieferanten und dem Kunden Zug um Zug ab. Dies indem TRK den Kunden per Anzeige auf der Website (Success-Page) und per E-Mail eine Bestellungsbestätigung übermittelt (Akzeptanz aller Warenkorbpositionen) und die Vorauszahlung definitiv abbucht.
Die Reaktion von TRK auf den Antrag des Kunden gilt als erfolgt, sobald auf dem System von TRK die entsprechenden Daten ins Internet übermittelt werden. Der Zeitpunkt des Eintreffens des E-Mails beim Kunden bzw. der Anzeige der Success-Page auf dem Client des Kunden ist unerheblich. Dieser ist verpflichtet, sich bei TRK allenfalls nach dem Verbleib der Antwort zu erkundigen, wobei der aktuelle Bestellungsstatus auch in seinem Benutzeraccount abrufbar ist.
Bestellen Kunden aus Ländern, welche beim Zahlungsvorgang nicht aufgelistet sind, einen Warenkorb von TRK, so ist TRK nicht in der Lage diesen zu akzeptieren, auch wenn die automatische Plattform vom Kunden zu den oben beschriebenen Reaktionen bewegt werden kann. Der Vertrag gilt – wenn überhaupt – erst bei Lieferung der Ware oder bei tatsächlicher Inanspruchnahme der Dienstleistung als an Ort und Stelle abgeschlossen.
Die Übermittlung von E-Mail-Nachrichten über öffentliche Netze ist asymmetrisch und störungsanfällig, erfolgt ungeschützt und kann von Dritten abgefangen, gelesen und abgeändert werden. Neben dem Inhalt sind auch Absender und Empfänger der E-Mail für Dritte erkennbar. Dies gilt auch für E-Mails, die bei der Kommunikation mit TRK verwendet werden. TRK ist vom Kunden ermächtigt, ihm E-Mails zu senden. Für Schäden, die als Folge einer mangelhaften, gestörten oder ausspionierten Übermittlung einer E-Mail entstehen, haftet TRK in keiner Weise. Diese Bestimmungen gelten analog für weitere in ihrer Funktionsweise und Risikolage vergleichbare ungeschützte Kommunikationsformen, die vorliegend oder in Zukunft verwendet werden.
Abgegangene Mitteilungen an vom Kunden angegebene oder im Verkehr mit TRK zuvor erfolgreich verwendete Adressen (namentlich E-Mail-Adressen) gelten als ordnungsgemäß zugestellt. Im Falle von E-Mails gilt als Zustellungszeitpunkt der Abgang bei TRK; im Postverkehr wird bis zum Beweis des Gegenteils angenommen, dass Schreiben mit Prioritätszustellung auch im Ausland spätestens vier Tage nach Aufgabe bei einer österreichischen Poststelle zugestellt wurden.


Preis, Zahlungsbedingungen

Der vom Kunden zu bezahlende Preis ergibt sich aus dem im Warenkorb angezeigten Gesamtpreis in Euro (EUR). Er enthält, sofern nicht ausdrücklich anders erwähnt, sämtliche Zuschläge, Taxen und Abgaben. In sämtlichen Preisen ist die jeweilige österreichische Mehrwertsteuer einkalkuliert. Der Gesamtpreis hängt von der individuellen Gestaltung des Reisearrangements ab und kann daher von den Richtpreisen („ab EUR…“ und Angaben in Fremdwährungen) abweichen. Die Preise können laufend Änderungen unterworfen sein. Der Kunde hat darauf zu achten, dass der ihm angezeigte Warenkorb noch aktuell ist. Nach Einleitung des Bestellvorgangs wird dem Kunden eine Zusammenstellung seines Antrags angezeigt. Die darin enthaltenen Preise werden vom System während 30 Minuten als unveränderlich akzeptiert, danach muss der Kunde zu seiner Sicherheit den Bestellvorgang beim Warenkorb neu einleiten.
Verträge gemäß den einzelnen Warenkorbpositionen werden grundsätzlich nur nach erfolgter automatisierter Vorauszahlung gemäß der Konfiguration der online Plattform abgeschlossen. Solange TRK keine Deckungszusage hat, tritt sie auf den Antrag des Kunden nicht ein. Kunde und TRK tragen sämtliche ihnen durch die Zahlungsabwicklung entstehenden Gebühren selber.


Auslieferung von Vouchern / e-Tickets und aufladbare Datenträger

Die Bestellungsbestätigung gilt als Beleg für die abgeschlossenen Verträge, kann jedoch nicht als Ausweis für die Bezugsberechtigung der Leistung (Voucher, Fahrkarte e-Ticket) verwendet werden. Ein Link auf der Bestellbestätigung verweist in den Benutzeraccount des
Kunden, wo dieser – je nach Produkt – die notwendigen Dokumente herunterladen oder einen Datenträger aufladen kann. Für die Ausweise, die Teil eines Paketes sind, werden vor dem Ausdruck möglicherweise weitere Angaben benötigt, wie der genaue Reisetag und die Personalien für Bahntickets.
Bezugsberechtigungen werden nicht physisch zugestellt. Voucher, Fahrkarten, e-Tickets sind zu ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung vom Kunden auszudrucken (print at home). Das Vervielfältigen, Verändern, Reproduzieren der Bezugsberechtigungen ist untersagt.
Der Kunde trägt in jedem Fall die Verantwortung für den Schutz seiner Bezugsberechtigungen (Voucher) vor Diebstahl oder unzulässiger Vervielfältigung. Er muss beachten, dass unpersönliche Leistungen demjenigen zugesprochen werden, der als erster das gültige Dokument vorweist. Der nachträgliche Nachweis, dass der Vorweisende nicht mit dem Besteller / Kunden identisch ist, ist für TRK oder die von TRK vermittelten Dienstleister unerheblich.
Die vom Kunden als Bezugsberechtigung ausgedruckten Dokumente sind trocken, unverschmutzt, unbeschädigt, unzerknittert, in einem lesbaren Zustand vorzuweisen. Sie können einen Strichkode aufweisen, der zur Kontrolle elektronisch geprüft werden kann. Im Bereich des Strichkodes dürfen die Dokumente nicht gefaltet werden.


Rahmenbedingungen

TRK hat auf die baulichen Massnahmen, Emissionsquellen etc. in der Nähe eines beschriebenen Aufenthaltsortes keinen Einfluss und kann entsprechend auch keine Garantien übernehmen. Auf die Herkunft der allenfalls anwesenden Touristen, auf die allgemeine Servicequalität und die Qualität der Speisen in den örtlichen Restaurants, auf Organisation und Durchführung der angekündigten Events am Reiseziel (sofern TRK nicht Organisator ist) und auf individuelle Sportmöglichkeiten (sofern nicht ausdrücklich Teil des Angebots) hat TRK grundsätzlich ebenfalls keinen Einfluss.


Annullationen

Die mit der Bestellung des Warenkorbs erworbenen Leistungen können nicht annulliert oder rückgängig gemacht werden. Ausnahmen regeln die Bestimmungen zu den einzelnen Vertragsverhältnissen. TRK empfiehlt den Abschluss der im Bestellabschluss angebotenen Reiserücktrittsversicherung der Europäischen Reiseversicherung. Die entsprechenden Kundeninformationen und Allgemeinen Bedingungen der Versicherungsgesellschaft finden Sie im Anhang.


Dienstleistungen der TRK

Pakete & Pauschalreise

Für die als Verbund von mehreren Dienstleistungen wie Ausflug und Übernachtung mit einem Gesamtpreis versehenen und fertig zusammengestellten Pakete tritt TRK als Veranstalter (Pauschalreise) auf. Für die Pakete in ihrer Gesamtheit gelten die generellen Bestimmungen hiervor. Die Auslieferung der Bezugsberechtigungen (Voucher, Tickets etc.) erfolgen für die einzelnen Dienstleistungsbestandteile je separat. In Pakete eingebundene Hotelübernachtungen können nicht annulliert werden.
TRK setzt alles daran, dass die im Paket enthaltenen Leistungen erbracht werden können. Stellt TRK fest, dass ein erheblicher Teil des Pakets nicht geleistet werden kann (beispielsweise wegen meteorologischen Einflüssen), versucht TRK dem Kunden Ersatz zu bieten. Gelingt dies nicht, so kann der Kunde seine Vorauszahlung im Umfange der Leistungsminderung zurückfordern.       

– Pauschalreiserichtline:

Reiseveranstalter:
Tourismus Region Klagenfurt am Wörthersee GmbH
Neuer Platz 5 9020 Klagenfurt am Wörthersee, AT
Telefon: (0043) 463 287 463
E-Mail: info@visitklagenfurt.at
Insolvenzversicherung:
TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH
Ferstelgasse 6, A-1090 Wien
Tel: +43 1 361 9077 0
office@tourismusversicherung.at
www.tourismusversicherung.at

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009859&FassungVom=2018-07-01


Eventveranstalter

Events, für die auf visitklagenfurt.at Tickets gekauft werden können, werden in der Regel durch eine Drittpartei veranstaltet. Die TRK ist Vermittlerin des Vertrags mit dem Veranstalter (Hinweise dazu im Anhang). In ausdrücklich deklarierten Fällen ist die TRK selber Veranstalterin des Events. Für diese Veranstaltungen von TRK gelten die nachfolgenden allgemeinen Bestimmungen:
Tickets, die den Anforderungen an die Lesbarkeit nicht entsprechen, sind ungültig. Nach dem Verlassen der Veranstaltung können sie zum Wiedereintritt nur genutzt werden, wenn das auf dem Ticket vermerkt ist oder wenn das Kontrollpersonal dies ausdrücklich so bestätigt beziehungsweise anordnet.
Die Mitnahme von Getränken und Lebensmitteln, von professionellen Tonaufzeichnungs-, Foto- und Videoausrüstungen, von gefährlichen Gegenständen wie insbesondere Glasflaschen und Alu-Dosen, Feuerwerkskörper, Waffen, scharfe oder spitze Gegenstände aller Art und von Tieren an die Veranstaltung sind untersagt. Verstößt der Ticketinhaber gegen die Anweisungen der Ordnungsdienste, die Sicherheitsvorschriften, die Platzanweisung und Personenlenkung, das Abfallentsorgungskonzept, so verliert sein Ticket die Gültigkeit und er kann von der laufenden Veranstaltung und von weiteren Veranstaltungen der TRK ausgeschlossen werden.
Die Veranstaltung kann auf einseitige Erklärung von TRK verschoben oder gänzlich abgesagt werden. Im Falle einer Verschiebung gilt das bereits gekaufte Ticket für das Verschiebedatum, Rückgabe oder Umtausch sind ausgeschlossen. Im Falle einer Absage gibt TRK gleichzeitig die Modalitäten für die Rückerstattung des Kaufpreises (Nennwerts) bekannt. Der Kunde muss diesen innerhalb drei Monaten nach Bekanntgabe auf visitklagenfurt.at Folge leisten. Danach erlischt sein Rückerstattungsanspruch.
TRK haftet ausschließlich für die sorgfältige Organisation des Anlasses, soweit sie hierfür ein grobfahrlässiges Verschulden trifft. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Haftung für die inhaltliche Qualität der Darbietung sowie für Beeinträchtigungen, Schädigungen, die von anderen Teilnehmern an der Veranstaltung ausgehen.
Musikveranstaltungen können laut sein. TRK empfiehlt den gebührenden Abstand zu den Lautsprechern einzuhalten. Eltern sollen dem Gehörschutz von Kindern besondere Beachtung schenken.
TRK kann die Anzahl der Tickets, die an einen einzelnen Kunden abgegeben werden, limitieren. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Publikationen und andere Angaben zur Veranstaltung oder die Marken und Kennzeichnungen von TRK zu verwenden, um erworbene Tickets weiter zu veräußern. Er darf Tickets nicht für Werbung oder Verkaufsförderung in eigener Sache verwenden (Bsp.: Öffentliche Verlosungen, Einbinden in Packages). Der gewerbliche Handel mit den Tickets ist untersagt. Sie verlieren dadurch ihre Gültigkeit.


Spezielle Bestimmungen

Haftung

Kann ausnahmsweise das Recht bzw. die Möglichkeit zu Annullierung, zum Rücktritt oder zur Warenrückgabe beansprucht werden sowie bei Unmöglichkeit der Leistungserbringung gilt vorbehaltlich abweichender zwingender gesetzlicher Regelungen Folgendes: Dem Kunden werden bereits bezahlte Beträge zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadenersatzforderungen wegen Folgeschäden und entgangenen Gewinnen, sind ausgeschlossen.
Der Schadenersatz aus nicht gehöriger Erfüllung einer Pauschalreise (Paket) ist, soweit gesetzlich zulässig, auf den zweifachen Paketpreis beschränkt.
TRK haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit Ausflügen oder Veranstaltungen, die der Kunde während der Durchführung der Reise „vor Ort“ selbst bucht. Dies gilt auch dann, wenn die entsprechenden Unterlagen in einer Anlage, die TRK zuzuordnen ist, aufliegen oder auf der Website beschrieben werden.


Beanstandungen

Hat der Kunde während der Reise Anlass zu Beanstandungen, hat er diese unverzüglich TRK oder dem Leistungsträger bekanntzugeben. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und einen möglichen Schaden gering zu halten. Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren in jedem Fall nach einem Jahr ab dem vereinbarten Ende der Pauschalreise oder dem Zeitpunkt der Erbringung der Dienstleistung. Gewährleistungsansprüche können nicht abgetreten werden.


Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Anwendbar auf die Vertragsverhältnisse mit der Tourismus Region Klagenfurt am Wörthersee GmbH und ihren Kunden (Auftraggebern, Käufern), einschließlich der Frage des Zustandekommens und der Gültigkeit des Vertrages, ist ausschließlich österreichisches Recht. Für die Bestimmung des Gerichtsstandes ist der Sitz des betreffenden Dienstleisters beziehungsweise der Tourismus Region Klagenfurt am Wörthersee maßgebend.


Salvatorische Klausel

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder unzulässig sein oder werden, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unzulässige oder unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder unzulässigen Bestimmung am nächsten kommt.


Anhang: Hinweise zu den einzelnen Dienstleistern

Hotels

Mit den Hotels, die als einzelne Positionen in den Warenkorb gelegt werden können, schließt der Kunde einen durch TRK vermittelten Vertrag („Retail Hotel“). Jedes Hotel hat seine eigenen Vertragsbestimmungen, die gegebenenfalls über die Internetseite oder direkt beim Hotel erfragt werden können. TRK verpflichtet jedoch alle Hotels gegenüber dem Kunden auf die nachfolgenden vereinheitlichten Stornobedingungen laut Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hotellerie (AGBH) 2006. Diese gelten vorbehaltlich einer anderen mit dem Hotel direkt getroffenen gegenseitigen Vereinbarung. Insbesondere sind die nachstehenden Bedingungen anwendbar, wenn das Hotelstorno über die TRK erfolgt.


Auszug aus den AGBH 2006:

§5 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag – StornogebührRücktritt durch den Beherberger5.1. Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.5.2. Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.5.3. Hat der Vertragspartner eine Anzahlung (siehe 3.3) geleistet, so bleiben dagegen die Räumlichkeiten bis spätestens 12.00 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstages folgenden Tag reserviert. Bei Vorauszahlung von mehr als vier Tagen, endet die Beherbergungspflicht ab 18.00 Uhr des vierten Tages, wobei der Ankunftstag als erster Tag gerechnet wird, es sei denn, der Gast gibt einen späteren Ankunftstag bekannt.5.4. Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger, aus sachlich rechtfertigten Gründen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr5.5. Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.5.6. Außerhalb des im § 5.5. festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:- bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis;- bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis;- in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis. 

bis 3 Monate 3 Monate bis 1 Monat  1 Monat bis 1 Woche In der letzten Woche  
 keine Stornogebühr  40% 70%  90% 

Die Preise für Hotels werden vom Betrieb ohne Mitwirkung von TRK festgelegt. Die örtlichen Taxen und Steuern sind in jedem Fall enthalten. Das Hotel ist verpflichtet, den TRK Voucher als Nachweis für die Reservierung anerkennen. Extras wie Minibar, Roomservice, Parkplatzgebühren etc. werden separat in Rechnung gestellt. Dem Kunden wird empfohlen, sich beim Check-In über die Extras und deren Preis zu erkundigen.


Ferienwohnungen

Die TRK ist Vermittlerin des Mietvertrages mit dem Ferienwohnungsvermieter. Sie ist zuständig für die ordnungsgemäße Reservation der Ferienwohnung vor Ort. Die Orts- und Nächtigungstaxe ist vom Kunden vor Ort zusätzlich direkt dem Ferienwohnungsvermieter zu bezahlen. Der Kunde schließt seinen Mietvertrag direkt mit dem Ferienwohnungsvermieter ab. Dieser haftet für den zum Gebrauch tauglichen Zustand der Ferienwohnung, sofern er sich nicht nachweist, dass ihn keinerlei Verschulden trifft. Die Mietobjekte dürfen höchstens mit der auf dem Vertrag aufgeführten Personenzahl belegt werden. Für Schäden, die vom Kunden verursacht werden, muss dieser vollumfänglich aufkommen. Sie sind dem Besitzer oder dessen Vertreter vor Abreise zu melden.  

AGB

Die detaillierte und – sofern im Buchungssystem der Tourismus Region Klagenfurt a.W. GmbH nicht anders – hinterlegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Beherbergung und Hotellerie finden Sie HIER: https://www.wko.at/branchen/tourismus-freizeitwirtschaft/hotellerie/Allgemeine_Geschaeftsbedingungen_fuer_die_Hotellerie_(AGBH).html

Schifffahrttickets

TRK ist Ausstellerin der Voucher. Sie handelt dabei als Vermittlerin für die Wörthersee Schifffahrt. Es gelten die Beförderungsbedigungen der der Wörthersee Schifffahrtwww.woertherseeschifffahrt.at/de/ueber-uns/allgemeine-befoerderungsbedingungen

Event-, Konzert und Eintrittstickets

Die TRK ist – sofern sie nicht ausdrücklich als Veranstalterin auftritt – Vermittlerin des Tickets. Der Kunde schließt seinen Vertrag direkt mit dem Veranstalter ab. Dieser hat seine eigenen Vertragsbestimmungen, die er selber publiziert oder allenfalls direkt bei ihm erfragt werden können.
Event-, Konzert und Theatertickets können von TRK weder zurückgenommen noch umgetauscht werden. Muss eine Veranstaltung abgesagt oder verschoben werden, gelten die Bestimmungen und Abwicklungsmodalitäten des Veranstalters. Die Tickets behalten ihre Gültigkeit für eine allfällige Ersatzveranstaltung (Verschiebungsdatum). Rückgabe oder Umtausch sind ohne anderslautende Angaben des Veranstalters ausgeschlossen. Als Agentin hat die TRK keinerlei Einfluss auf die Qualität, die Art und Weise der Durchführung der Veranstaltung sowie auf die Personenlenkungs- und Sicherheitskonzepte. Diese sind allenfalls direkt beim Veranstalter in Erfahrung zu bringen. TRK kann für die Organisation keine Garantien abgeben und schließt jegliche Haftung für diesbezügliche Mängel aus.

Stadtpfarrturm

TRK ist Ausstellerin der Voucher. Sie handelt dabei als Vermittlerin für den Tourismusverband Klagenfurt am Wörthersee, der Betreiber des Stadtpfarrturms ist. Es gelten die im Aufgangsbereich ausgehängten Sicherheitsbestimmungen des Stadtpfarrturms. Die Begehung des Stadtpfarrturms erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung und Haftung für Unfälle und Schäden, die von Besuchern verursacht werden. Im gesamten Bereich des Stadtpfarrturmes herrscht striktes Alkohol- und Rauchverbot. Keine Gegenstände vom Turm werfen! Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt! Eltern haften für Ihre Kinder!

Hotelstorno Plus Europäische Reiseversicherung

Alle Informationen zur Reiserücktrittsversicherung unseres Partners, der Europischen Reiseversicherung finden Sie hier:
https://service.europaeische.at/doc/de/Gesamtinformation_HotelstornoPlus-AIO-HOSPL_2012-DE-002.pdf



ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN (AVB) 

der Tourismus Region Klagenfurt am Wörthersee GmbH mit Stand 01.11.2017
I. Übersicht der Leistungen und Ablaufa.) Der Betreiber ist selbst Lizenznehmer des internetbasierten Online-Buchungssystems „deskline“ der Feratel-Gruppe. Das System ist in verschiedene Internet-Portale, zunächst der Region www.visitklagenfurt.at, der www.kaernten.at, eingebunden, darüber hinaus bestehen Kooperationen mit weiteren (fremden) Internet-Verkaufsportalen, sog.“Channels“. Damit wird eine Basis bereitgestellt, um dem Tourismus-Gast (aber auch Gruppen oder Reiseveranstalter) online über das Internet touristische Leistungen anzubieten:


• Online-Zimmeranfrage auf Basis der vom Beherberger eingestellten Daten, die von deskline direkt an den Beherberger weiter geleitet wird; der Beherberger bearbeitet die Anfrage im direkten Korrespondenzweg (außerhalb von deskline) gegenüber dem Gast selbst weiter. – Betreiber ist „Vermittler“, der Leistungsträger gegenüber dem Gast und dessen alleiniger Vertragspartner ist der Beherberger.

• Online Zimmer- und Dienstleistungsbuchung auf Basis der vom Beherberger eingestellten Daten, das heißt vollautomatische Buchung, Ausstellung von Buchungsbestätigungen an Gast und Beherberger, sowie Einholung der Kreditkartendaten des Gastes und Einzug des Betrages gemäß den jeweiligen Bedingungen; Stornierungsabwicklung gemäß den jeweiligen Bedingungen. – Endabrechnung mit dem Gast und Stornokostenverrechnung nach verspätetem Vertragsrücktritt erfolgt durch Beherberger selbst. – Betreiber ist „Vermittler“, der Leistungsträger gegenüber dem Gast und dessen alleiniger Vertragspartner ist der Beherberger. Vertragsgrundlage für Gast und Beherberger sind auch die AGHB 2006.

• Online Reise-Package-Buchungen auf Basis der vom Betreiber eingestellten Daten bzw. der durch den Kunden selbstständig erstellten Pakete, das heißt vollautomatische Buchung, Ausstellung von Buchungsbestätigungen an Gast und vollständige Zahlungsabwicklung der Package-Leistungen mit dem Gast durch den Betreiber. Beherberger treten als Subunternehmer des Betreibers auf – Betreiber ist Reiseveranstalter und damit der Leistungsträger gegenüber dem Gast und dessen Vertragspartner für die Package-Leistungen. Vertragsgrundlage für Gast und Betreiber als Reiseveranstalter sind auch die ARB 1992.
Der Betreiber stellt die elektronische Basis zur Verfügung, damit der angeschlossene Vertragspartner seine Leistung über das Internet kostengünstig und ohne großen eigenen Aufwand vermarkten kann. Eine Belegungsgarantie ist damit nicht verbunden

b.) Der Beherberger wird über seinen schon vorhandenen Zugang auf der Online-Plattform des Betreibers auch für das deskline-System freigeschaltet, oder er erhält entsprechende Zugangsinformationen. Er ist dann berechtigt, im Buchungssystem (WebClient von deskline) seine Angebote (mit Brutto-Preisen und pro Person und Nacht, entsprechend dem Transparenzgebot für Verbraucher) und die Buchungszeiträume samt Beschreibung und Fotos des Betriebes einzustellen. Das System stellt dem Beherberger dazu entsprechenden (jederzeit individuell änderbare) Standardeinstellungen und wählbare Ausstattungssymbole zur Verfügung. Die Daten hat der Beherberger selbst einzupflegen und zu warten. Über dieses System erhält er bei Option „OnlineZimmeranfrage“ und „Online-Zimmerbuchung“ auch die entsprechenden Informationen, sodass ständige Wartung und Beobachtung des Systems empfohlen ist.

c.) Vertragsgrundlage bei Online-Zimmerbuchungen sind die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie“ (AGHB), die ihm Rahmen des Buchungsvorganges dem Gast vorgestellt und von diesem akzeptiert werden müssen. Die Rechte des Gastes zur Stornierung eines Vertrages mit einem
Anbieter sind in Punkt 3. der AGBH 2006 geregelt.

d.) Der Betreiber ermöglicht dem Tourismus-Gast über „deskline“, mit den Beherbergern in Kontakt zu treten und mittels des Buchungssystems Verträge abzuschließen. Ein Vertrag zwischen dem jeweiligen Gast und dem jeweiligen Beherberger mittels des Buchungssystems kommt durch das Absenden einer Buchung (Anklicken des mit „Buchen“ markierten Feldes im Buchungssystem) durch den Gast bei Zugang der automatisch generierten elektronischen Buchungsbestätigung (Aufscheinen am Bildschirm des Gastes) zustande.

e.) Allenfalls wird dem Gast die Möglichkeit angeboten, beim Abschluss eines Vertrages mit einem Beherberger auf Grundlage der Allgemeinen Versicherungsbedingungen eine Reiserücktrittsversicherung mit dem vom Betreiber autorisierten Versicherungsunternehmen abzuschließen.

II. Pflichten des Betreibersa.) Der Betreiber haftet für die Verfügbarkeit der Buchungsplattform mit Ausnahme der üblichen Wartungsfenster zur Optimierung des Systems und im Rahmen der Verfügbarkeit des Internets; er haftet für die vollständige und umgehende Weiterleitung der Online-Zimmeranfrage und der OnlineZimmerbuchung an die vom Beherberger genannte Email-Adresse und gegebenenfalls Inkasso der Anzahlung vom Kreditkartenkonto des Gastes. Der Betreiber wird den Beherberger über Änderungen im System angemessen informieren.

b.) Der Betreiber haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit von fremden Inhalten im Buchungssystem, insbesondere den Angaben zu den einzelnen Hotels, er haftet weder für Schäden oder Folgeschäden in Verbindung mit Datenverlusten.

Datenmanipulationen oder Fehlübertragungen von Daten, die durch einen Ausfall, durch Beschränkungen oder durch missbräuchliche Verwendung des Buchungssystems durch Dritte entstehen, noch für Fehlbuchungen des Gastes.

c.) Die Haftung des Betreibers für leichte Fahrlässigkeit (außer bei Personenschäden) sowie für Folgeschäden und entgangenen Gewinn wird generell ausgeschlossen. Der Betreiber haftet weiters nicht für höhere Gewalt. Der Schadenersatz für entgangene Nutzung des Systems wird bei Unternehmer-Geschäften auf € 10,- pro Woche, insgesamt aber höchstens auf € 300,- beschränkt.

III. Pflichten des Beherbergersa.) Der Beherberger ist zur regelmäßigen Pflege seiner Daten verpflichtet und ist für die Datenwartung im WebClient verantwortlich. Die Verantwortung für seine Daten trägt der Beherberger auch dann, wenn er die Wartung aus technischen Gründen nicht selbständig durchführen kann. Der Beherberger verpflichtet sich, die entsprechend seinem Online-Angebot getätigten Buchungen zu akzeptieren. Allfällige Angaben- und Schreibfehler in der Datenwartung gehen zu Lasten des Beherbergers und berechtigen diesen nicht die Buchung abzulehnen oder zu widerrufen.

b.) Der Beherberger verpflichtet sich zum Günstigkeitsprinzip, das heißt er bietet immer die mindestens gleich günstigen Preise für den Gast, die er auch auf anderen Online- Buchungsmöglichkeiten und/oder auf der eigenen Homepage für die vergleichbare Leistung zum gleichen Buchungszeitunkt verlangt.

c.) Irreführende, unrichtige Angaben (z.B. Klassifizierung, Ausstattung, Lage, Fotos) oder rechtsverletzende Angaben des Beherbergers (z.B. Urheberrechtsverletzung durch unberechtigte Bildveröffentlichung!) können Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. Der Beherberger stellt den Betreiber von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus Angaben resultieren, die der Beherberger übermittelt oder eingepflegt hat.

d.) Der Beherberger wird in eigenem Interesse dem Grundsatz der Prospektwahrheit folgend und in Kenntnis der möglichen Anspruchsstellungen des Gastes eine möglichst genaue und aktuelle Betriebsbeschreibung einpflegen.

IV. DatenschutzDer Betreiber verarbeitet die personenbezogenen Daten des anfragenden oder buchenden Gastes auf der Grundlage des Datenschutzgesetzes 2000 (DSG 2000). Der Betreiber verarbeitet die vom Gast erhobenen personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Mail-Adresse, Telefonnummer, Daten für die Zahlungsabwicklung) ausschließlich in dem Umfang, als sie für die Buchung erforderlich sind. Der Betreiber ist berechtigt, die erhobenen personenbezogenen Daten an die Beherberger zu übermitteln, soweit dies jeweils notwendig ist, um Informationsanfragen, Reservierungs-anfragen sowie Buchungen abzuwickeln.

V.Betreiber-ImpressumTourismusregion Klagenfurt am Wörthersee GmbH, FN 384373 f,Neuer Platz 59020 Klagenfurt am WörtherseeTel.: 0463/287 463-0FAX: 0463/287 463-33info@visitklagenfurt.atwww.visitklagenfurt.at

VI.Gerichtsstand(AGBH 2006) Sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Vereinbarung unterliegen österreichischem Recht. Für sämtliche Streitigkeiten ist das Landesgericht in Klagenfurt zuständig. 



Allgemeine Reisebedingungen (ARB 1992)

Anpassung an die Novelle zum Konsumentenschutzgesetz BGBl. 247/93 und an das Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz, BGBI. I Nr. 48/2001

Gemeinsam beraten im Konsumentenpolitischen Beirat des Bundesministers für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz in Entsprechung des § 73 Abs. 1 GewO 1994 und des § 8 der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten in der Fassung 1994 über die Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe (nunmehr § 6, gem. BGBl. II Nr. 401/98).

Das Reisebüro kann als Vermittler (Abschnitt A) und/oder als Veranstalter (Abschnitt B) auftreten.

Der Vermittler übernimmt die Verpflichtung, sich um die Besorgung eines Anspruchs auf Leistungen anderer (Veranstalter, Transportunternehmen, Hotelier usw.) zu bemühen.

Veranstalter ist das Unternehmen, das entweder mehrere touristische Leistungen zu einem Pauschalpreis anbietet (Pauschalreise/Reiseveranstaltung) oder einzelne touristische Leistungen als Eigenleistungen zu erbringen verspricht und dazu im allgemeinen eigene Prospekte, Ausschreibungen usw. zur Verfügung stellt.

Ein Unternehmen, das als Reiseveranstalter auftritt, kann auch als Vermittler tätig werden, wenn Fremdleistungen vermittelt werden (z. B. fakultativer Ausflug am Urlaubsort), sofern es auf diese Vermittlerfunktion hinweist.

Die nachstehenden Bedingungen stellen jenen Vertragstext dar, zu dem üblicherweise Reisebüros als Vermittler (Abschnitt A) oder als Veranstalter (Abschnitt B) mit ihren Kunden/Reisenden (Anm.: im Sinne des KSchG) Verträge abschließen.

Die besonderen Bedingungen• der vermittelten Reiseveranstalter, – der vermittelten Transportunternehmungen (z.B. Bahn, Bus, Flugzeug u. Schiff) und – der anderen vermittelten Leistungsträgergehen vor. 

A. DAS REISEBÜRO ALS VERMITTLER

Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlagen des Vertrages (Geschäftsbesorgungsvertrag), den Kunden mit einem Vermittler schließen. 1. Buchung/Vertragsabschluss

Die Buchung kann schriftlich oder (fern)mündlich erfolgen. (Fern-)mündliche Buchungen sollten vom Reisebüro umgehend schriftlich bestätigt werden.

Reisebüros sollen Buchungsscheine verwenden, die alle wesentlichen Angaben über die Bestellung des Kunden unter Hinweis auf die der Buchung zugrundeliegende Reiseausschreibung (Katalog, Prospekt usw.) aufweisen.

Der Vermittler hat im Hinblick auf seine eigene Leistung und auf die von ihm vermittelte Leistung des Veranstalters entsprechend § 6 der Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe auf die gegenständlichen ALLGEMEINEN REISEBEDINGUNGEN hinzuweisen, auf davon abweichende Reisebedingungen nachweislich aufmerksam zu machen und sie in diesem Fall vor Vertragsabschluss auszuhändigen.

Soweit Leistungen ausländischer Unternehmer (Leistungsträger, Reiseveranstalter) vermittelt werden, kann auch ausländisches Recht zur Anwendung gelangen.

Derjenige, der für sich oder für Dritte eine Buchung vornimmt, gilt damit als Auftraggeber und übernimmt mangels anderweitiger Erklärung die Verpflichtungen aus der Auftragserteilung gegenüber dem Reisebüro (Zahlungen, Rücktritt vom Vertrag usw.).

Bei der Buchung kann das Reisebüro eine Bearbeitungsgebühr und eine (Mindest-) Anzahlung verlangen. Die Restzahlung sowie der Ersatz von Barauslagen (Telefonspesen, Fernschreibkosten usw.) sind beim Aushändigen der Reisedokumente (dazu gehören nicht Personaldokumente) des jeweiligen Veranstalters oder Leistungsträgers beim Reisebüro fällig.

Reiseunternehmungen, die Buchungen entgegennehmen, sind verpflichtet, dem Reisenden bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss eine Bestätigung über den Reisevertrag (Reisebestätigung) zu übermitteln.

2. Informationen und sonstige Nebenleistungen

2.1. Informationen über Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und gesundheitspolizeiliche Vorschriften

Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist.

Das Reisebüro hat den Kunden über die jeweiligen darüberhinausgehenden ausländischen Pass-, Visa- und gesundheitspolizeilichen Einreisevorschriften sowie auf Anfrage über Devisen- und Zollvorschriften zu informieren, soweit diese in Österreich in Erfahrung gebracht werden können. Im Übrigen ist der Kunde für die Einhaltung dieser Vorschriften selbst verantwortlich. Nach Möglichkeit
übernimmt das Reisebüro gegen Entgelt die Besorgung eines allenfalls erforderlichen Visums.

Auf Anfrage erteilt das Reisebüro nach Möglichkeit Auskunft über besondere Vorschriften für Ausländer, Staatenlose sowie Inhaber von Doppelstaatsbürgerschaften.

2.2. Informationen über die Reiseleistung

Das Reisebüro ist verpflichtet, die zu vermittelnde Leistung des Reiseveranstalters oder Leistungsträgers unter Bedachtnahme auf die Besonderheiten des jeweils vermittelten Vertrages und auf die Gegebenheiten des jeweiligen Ziellandes bzw. Zielortes nach bestem Wissen darzustellen.

3. Rechtsstellung und Haftung

Die Haftung des Reisebüros erstreckt sich auf • die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Veranstalters bzw. Leistungsträgers sowie die sorgfältige Auswertung von gewonnenen Erfahrungen;• die einwandfreie Besorgung von Leistungen einschließlich einer entsprechenden Information des Kunden und Ausfolgung der Reisedokumente;• die nachweisliche Weiterleitung von Anzeigen, Willenserklärungen und Zahlungen zwischen Kunden und vermitteltem Unternehmen und umgekehrt (wie z. B. von Änderungen der vereinbarten Leistung und des vereinbarten Preises, Rücktrittserklärungen, Reklamationen). 
Das Reisebüro haftet nicht für die Erbringung der von ihm vermittelten bzw. besorgten Leistung. Das Reiseunternehmen hat dem Kunden mit der Reisebestätigung den Firmenwortlaut (Produktname), die Anschrift des Reiseveranstalters und gegebenenfalls eines Versicherers unter einem bekanntzugeben, sofern sich diese Angaben nicht schon im Prospekt, Katalog oder sonstigen detaillierten Werbeunterlagen finden. Unterlässt es dies, so haftet es dem Kunden als Veranstalter bzw. Leistungsträger.

4. Leistungsstörungen

Verletzt das Reisebüro die ihm aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist es dem Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet, wenn es nicht beweist, dass ihm weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.

Für Vertragsverletzungen auf Grund minderen Verschuldens ist das Reisebüro dem Kunden zum Ersatz eines daraus entstandenen Schadens bis zur Höhe der Provision des vermittelten Geschäftes verpflichtet.  

B. DAS REISEBÜRO ALS VERANSTALTER

Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlagen des Vertrages – in der Folge Reisevertrag genannt , den Buchende mit einem Veranstalter entweder direkt oder unter Inanspruchnahme eines Vermittlers schließen. Für den Fall des Direktabschlusses treffen den Veranstalter die Vermittlerpflichten sinngemäß.

Der Veranstalter anerkennt grundsätzlich die gegenständlichen ALLGEMEINEN REISEBEDIN-GUNGEN,
Abweichungen sind in allen seinen detaillierten Werbeunterlagen gemäß § 6 der Ausübungsvorschriften ersichtlich gemacht.

1. Buchung/Vertragsabschluss

Der Reisevertrag kommt zwischen dem Buchenden und dem Veranstalter dann zustande, wenn Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Preis, Leistung und Termin) besteht. Dadurch ergeben sich Rechte und Pflichten für den Kunden.

2. Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers

Ein Wechsel in der Person des Reisenden ist dann möglich, wenn die Ersatzperson alle Bedingungen für die Teilnahme erfüllt und kann auf zwei Arten erfolgen.

2.1. Abtretung des Anspruchs auf Reiseleistung

Die Verpflichtungen des Buchenden aus dem Reisevertrag bleiben aufrecht, wenn er alle oder einzelne Ansprüche aus diesem Vertrag an einen Dritten abtritt. In diesem Fall trägt der Buchende die sich daraus ergebenden Mehrkosten.

2.2. Übertragung der Reiseveranstaltung

Ist der Kunde gehindert, die Reiseveranstaltung anzutreten, so kann er das Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragen. Die Übertragung ist dem Veranstalter entweder direkt oder im Wege des Vermittlers binnen einer angemessenen Frist vor dem Abreisetermin mitzuteilen. Der Reiseveranstalter kann eine konkrete Frist vorweg bekanntgeben. Der Überträger und der Erwerber haften für das noch unbeglichene Entgelt sowie gegebenenfalls für die durch die Übertragung entstandenen Mehrkosten zu ungeteilter Hand.

3. Vertragsinhalt, Informationen und sonstige Nebenleistungen

Über die auch den Vermittler treffenden Informationspflichten (nämlich Informationen über Pass-, Visa-, Devisen, Zoll- und gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften) hinaus hat der Veranstalter in ausreichender Weise über die von ihm angebotene Leistung zu informieren. Die Leistungsbeschreibungen im zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Katalog bzw. Prospekt sowie die weiteren darin enthaltenen Informationen sind Gegenstand des Reisevertrages, es sei denn, dass bei der Buchung anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Es wird aber empfohlen, derartige Vereinbarungen unbedingt schriftlich festzuhalten.

4. Reisen mit besonderen Risken

Bei Reisen mit besonderen Risken (z.B. Expeditionscharakter) haftet der Veranstalter nicht für die Folgen, die sich im Zuge des Eintrittes der Risken ergeben, wenn dies außerhalb seines Pflichtenbereiches geschieht.

Unberührt bleibt die Verpflichtung des Reiseveranstalters, die Reise sorgfältig vorzubereiten und die mit der Erbringung der einzelnen Reiseleistungen beauftragten Personen und Unternehmen sorgfältig auszuwählen.

5. Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen

5.1. Gewährleistung

Der Kunde hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ihm der Veranstalter an Stelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert. Abhilfe kann in der Weise erfolgen, dass der Mangel behoben wird oder eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung, die auch die ausdrückliche Zustimmung des Kunden findet, erbracht wird.

5.2. Schadenersatz Verletzen der Veranstalter oder seine Gehilfen schuldhaft die dem Veranstalter aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist dieser dem Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.

Soweit der Reiseveranstalter für andere Personen als seine Angestellten einzustehen hat, haftet er – ausgenommen in Fällen eines Personenschadens – nur, wenn er nicht beweist, dass diese weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit treffen.

Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit trifft den Reiseveranstalter keine Haftung für Gegenstände, die üblicherweise nicht mitgenommen werden, außer er hat diese in Kenntnis der Umstände in Verwahrung genommen.

Es wird daher dem Kunden empfohlen, keine Gegenstände besonderen Werts mitzunehmen. Weiters wird empfohlen, die mitgenommenen Gegenstände ordnungsgemäß zu verwahren.

5.3. Mitteilung von Mängeln Der Kunde hat jeden Mangel der Erfüllung des Vertrages, den er während der Reise feststellt, unverzüglich einem Repräsentanten des Veranstalters mitzuteilen. Dies setzt voraus, dass ihm ein solcher bekanntgegeben wurde und dieser an Ort und Stelle ohne nennenswerte Mühe erreichbar ist. Die Unterlassung dieser Mitteilung ändert nichts an den unter 5.1. beschriebenen Gewährleistungsansprüchen des Kunden. Sie kann ihm aber als Mitverschulden angerechnet werden und insofern seine eventuellen Schadenersatzansprüche schmälern. Der Veranstalter muss den Kunden aber schriftlich entweder direkt oder im Wege des Vermittlers auf diese Mitteilungspflicht hingewiesen haben. Ebenso muss der Kunde gleichzeitig darüber aufgeklärt worden sein, dass eine Unterlassung der Mitteilung seine Gewährleistungsansprüche nicht berührt, sie allerdings als Mitverschulden angerechnet werden kann.

Gegebenenfalls empfiehlt es sich, in Ermangelung eines örtlichen Repräsentanten entweder den jeweiligen Leistungsträger (z. B. Hotel, Fluggesellschaft) oder direkt den Veranstalter über Mängel zu informieren und Abhilfe zu verlangen.

5.4. Haftungsrechtliche Sondergesetze

Der Veranstalter haftet bei Flugreisen unter anderem nach dem Warschauer Abkommen und seinem Zusatzabkommen, bei Bahn- und Busreisen nach dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz.

6. Geltendmachung von allfälligen Ansprüchen

Um die Geltendmachung von Ansprüchen zu erleichtern, wird dem Kunden empfohlen, sich über die Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung von Leistungen schriftliche Bestätigungen geben zu lassen bzw. Belege, Beweise, Zeugen zu sichern.

Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern können innerhalb von 2 Jahren geltend gemacht werden.

Schadenersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren.

Es empfiehlt sich im Interesse des Reisenden, Ansprüche unverzüglich nach Rückkehr von der Reise direkt beim Veranstalter oder im Wege des vermittelnden Reisebüros geltend zu machen, da mit zunehmender Verzögerung mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen ist.

7. Rücktritt vom Vertrag

7.1. Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise

a) Rücktritt ohne Stornogebühr

Abgesehen von den gesetzlich eingeräumten Rücktrittsrechten kann der Kunde, ohne dass der Veranstalter gegen ihn Ansprüche hat, in folgenden, vor Beginn der Leistung eintretenden Fällen zurücktreten:

Wenn wesentliche Bestandteile des Vertrages, zu denen auch der Reisepreis zählt erheblich geändert werden.

In jedem Fall ist die Vereitelung des bedungenen Zwecks bzw. Charakters der Reiseveranstaltung, sowie eine gemäß Abschnitt 8.1. vorgenommene Erhöhung des vereinbarten Reisepreises um mehr als 10 Prozent eine derartige Vertragsänderung.

Der Veranstalter ist verpflichtet, entweder direkt oder im Wege des vermittelnden Reisebüros dem Kunden die Vertragsänderung unverzüglich zu erklären und ihn dabei über die bestehende Wahlmöglichkeit entweder die Vertragsänderung zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten, zu belehren; der Kunde hat sein Wahlrecht unverzüglich auszuüben.

Sofern den Veranstalter ein Verschulden am Eintritt des den Kunden zum Rücktritt berechtigenden Ereignisses trifft, ist der Veranstalter diesem gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet.

b) Anspruch auf Ersatzleistung

Der Kunde kann, wenn er von den Rücktrittsmöglichkeiten laut lit. a nicht Gebrauch macht und bei Stornierung des Reiseveranstalters ohne Verschulden des Kunden, an Stelle der Rückabwicklung des Vertrages dessen Erfüllung durch die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reiseveranstaltung verlangen, sofern der Veranstalter zur Erbringung dieser Leistung in der Lage ist.

Neben dem Anspruch auf ein Wahlrecht steht dem Kunden auch ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages zu, sofern nicht die Fälle des 7.2. zum Tragen kommen.c) Rücktritt mit Stornogebühr

Die Stornogebühr steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung und der jeweiligen Reise Art. Als Reisepreis bzw. Pauschalpreis ist der Gesamtpreis der vertraglich vereinbarten Leistung zu verstehen.

Der Kunde ist in allen nicht unter lit. a genannten Fällen gegen Entrichtung einer Stornogebühr berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Unangemessenheit der Stornogebühr kann diese vom Gericht gemäßigt werden.

Je nach Reise Art ergeben sich pro Person folgende Stornosätze:1. Sonderflüge (Charter), Gruppen-IT (Gruppenpauschalreisen im Linienverkehr),Autobusgesellschaftsreisen (Mehrtagesfahrten)bis 30. Tag vor Reiseantritt………………………………….10%ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt…………………………25%ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt…………………………50%ab 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt…………………………….65%ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt…………..85% des Reisepreises.

2. Einzel-IT (individuelle Pauschalreisen im Linienverkehr), Bahngesellschaftsreisen (ausgenommen Sonderzüge)bis 30. Tag vor Reiseantritt………………………………….10%ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt…………………………15%ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt…………………………20%ab 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt…………………………….30%ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt…………..45%des Reisepreises.

Für Hotelunterkünfte, Ferienwohnungen, Schiffsreisen, Bus-Ein-Tages Fahrten, Sonderzüge und Linienflugreisen zu Sondertarifen gelten besondere Bedingungen. Diese sind im Detailprogramm anzuführen.

Rücktrittserklärung

Beim Rücktritt vom Vertrag ist zu beachten: Der Kunde (Auftraggeber) kann jederzeit dem Reisebüro, bei dem die Reise gebucht wurde, mitteilen, dass er vom Vertrag zurücktritt. Bei einer Stornierung empfiehlt es sich, dies – mittels eingeschriebenen Briefes oder – persönlich mit gleichzeitiger schriftlicher Erklärung zu tun.

d) No-show No-show liegt vor, wenn der Kunde der Abreise fernbleibt, weil es ihm am Reisewillen mangelt oder wenn er die Abreise wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt. Ist weiters klargestellt, dass der Kunde die verbleibende Reiseleistung nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will, hat er bei Reisearten laut lit. c 1. (Sonderflüge, usw.) 85 Prozent, bei den Reisearten laut lit. c 2. (Einzel-IT, usw.) 45 Prozent des Reisepreises zu bezahlen.

Im Falle der Unangemessenheit der obgenannten Sätze können diese vom Gericht im Einzelfall gemäßigt werden.

7.2. Rücktritt des Veranstalters vor Antritt der Reise

a) Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung befreit, wenn eine in der Ausschreibung von vornherein bestimmte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und dem Kunden die Stornierung innerhalb der in der Beschreibung der Reiseveranstaltung angegebenen oder folgenden Fristen schriftlich mitgeteilt wurde:
• bis zum 20. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von mehr als 6 Tagen, – bis zum 7. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von 2 bis 6 Tagen, – bis 48 Stunden vor Reiseantritt bei Tagesfahrten.
Trifft den Veranstalter an der Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl ein über die leichte Fahrlässigkeit hinausgehendes Verschulden, kann der Kunde Schadenersatz verlangen; dieser ist mit der Höhe der Stornogebühr pauschaliert. Die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens wird nicht ausgeschlossen.

b) Die Stornierung erfolgt auf Grund höherer Gewalt, d.h. auf Grund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die derjenige, der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Hiezu zählt jedoch nicht die Überbuchung, wohl aber staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Epidemien, Naturkatastrophen usw.

c) In den Fällen a) und b) erhält der Kunde den eingezahlten Betrag zurück. Das Wahlrecht gemäß 7.1.b, 1. Absatz steht im zu.

7.3. Rücktritt des Veranstalters nach Antritt der Reise Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung dann befreit, wenn der Kunde im Rahmen einer Gruppenreise die Durchführung der Reise durch grob ungebührliches Verhalten, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört.

In diesem Fall ist der Kunde, sofern ihn ein Verschulden trifft, dem Veranstalter gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

8. Änderungen des Vertrages

8.1. Preisänderungen

Der Veranstalter behält sich vor, den mit der Buchung bestätigten Reisepreis aus Gründen, die nicht von seinem Willen abhängig sind, zu erhöhen, sofern der Reisetermin mehr als zwei Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Derartige Gründe sind ausschließlich die Änderung der Beförderungskosten – etwa der Treibstoffkosten – der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Landegebühren, Ein- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen und entsprechende Gebühren auf Flughäfen oder die für die betreffende Reiseveranstaltung anzuwendenden Wechselkurse.

Bei einer Preissenkung aus diesen Gründen ist diese an den Reisenden weiterzugeben.

Innerhalb der Zweimonatsfrist können Preiserhöhungen nur dann vorgenommen werden, wenn die Gründe hierfür bei der Buchung im Einzelnen ausgehandelt und am Buchungsschein vermerkt wurden.

Ab dem 20. Tag vor dem Abreisetermin gibt es keine Preisänderung.

Eine Preisänderung ist nur dann zulässig, wenn bei Vorliegen der vereinbarten Voraussetzungen auch eine genaue Angabe zur Berechnung des neuen Preises vorgesehen ist. Dem Kunden sind Preisänderungen und deren Umstände unverzüglich zu erklären.

Bei Änderungen des Reisepreises um mehr als 10 Prozent ist ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag ohne Stornogebühr jedenfalls möglich (siehe Abschnitt 7.1.a.).

8.2. Leistungsänderungen nach Antritt der Reise
• Bei Änderungen, die der Veranstalter zu vertreten hat, gelten jene Regelungen, wie sie in Abschnitt 5 (Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen) dargestellt sind.• Ergibt sich nach der Abreise, dass ein erheblicher Teil der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbracht wird oder nicht erbracht werden kann, so hat der Veranstalter ohne zusätzliches Entgelt angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit die Reiseveranstaltung weiter durchgeführt werden kann. Können solche Vorkehrungen nicht getroffen werden oder werden sie vom Kunden aus triftigen Gründen nicht akzeptiert, so hat der Veranstalter ohne zusätzliches Entgelt gegebenenfalls für eine gleichwertige Möglichkeit zu sorgen, mit der der Kunde zum Ort der Abreise oder an einen anderen mit ihm vereinbarten Ort befördert wird. Im Übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, bei Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung des Vertrages dem Kunden zur Überwindung von Schwierigkeiten nach Kräften Hilfe zu leisten.

9. Auskunftserteilung an Dritte

Auskünfte über die Namen der Reiseteilnehmer und die Aufenthaltsorte von Reisenden werden an dritte Personen auch in dringenden Fällen nicht erteilt, es sei denn, der Reisende hat eine Auskunftserteilung ausdrücklich gewünscht. Die durch die Übermittlung dringender Nachrichten entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Es wird daher den Reiseteilnehmern empfohlen, ihren Angehörigen die genaue Urlaubsanschrift bekanntzugeben.

10. AllgemeinesDie unter B angeführten Abschnitte 7.1. lit. c, vormals lit.b (Rücktritt), 7.1. lit d, vormals lit. c (Noshow) sowie 8.1. (Preisänderungen) sind als unverbindliche Verbandsempfehlung unter 1 Kt 718/913 und sind nunmehr als solche unter 25 Kt 793/96-3 im Kartellregister eingetragen.

„All in ONE Klagenfurt“ App

In der „All in ONE-Klagenfurt“ – App können digitale Berechtigungen/e-Tickets verschiedenster Dienstleister (Service-Provider) erworben werden.

Das Geschäft wird zwischen dem Endkunden und dem Service-Provider abgeschlossen – d.h. wir als Tourismus Region Klagenfurt am Wörthersee GmbH (TRK) stellen einerseits die Plattform zur Verfügung.

Zudem nutzen wir die Plattform selbst als Service-Provider und verkaufen darüber unsere eigenen Leistungen (Tickets) sowie Fremdleistungen (Verkaufsabwicklung).

Für die Nutzung der Plattform durch die Service-Provider gibt es eine entsprechende Kooperationsvereinbarung zwischen uns (Betreiber) und den Service-Providern.

Beim Kaufabschluss in der App gelten die AGB der Tourismus Region Klagenfurt am Wörthersee GmbH bzw. für die Leistungen der Service-Provider gelten die gekennzeichneten AGB des Anbieters.

Mehr Informationen unter:

Datenschutz All in ONE App
Nutzungsbedingungen All in ONE App

Hinweise zu den einzelnen Anbietern (Service-Provider)

Folgende Anbieter sind in der App vertreten:

Tourismus Region Klagenfurt am Wörthersee GmbH (Betreiber & Anbieter)

Diverse Themenführungen als Verantsalter & Verkaufsabwicklung für Partner (3rd party ticketing):

AGB’s: https://www.visitklagenfurt.at/de/agb-s/

Nutzungsbedingungen: https://www.visitklagenfurt.at/de/all-in-one-agb/

Tourismusverband Klagenfurt (Tickets Stadtpfarrturm)

Webseite: https://www.visitklagenfurt.at/de/

WSG – Wörthersee Schifffahrt GMBH

Webseite: https://www.woertherseeschifffahrt.at

Beförderungsbedingungen: https://www.woertherseeschifffahrt.at/unternehmen/befoerderungsbedingungen/

Jump World One GmbH

Webseite: https://www.jumpworld.one/

AGB’s: https://www.jumpworld.one/klagenfurt/info/agb

Stadtwerke Klagenfurt AG (Strandbäder)

Webseite: https://www.stw.at/privat/baeder/

AGB’s: https://www.stw.at/wp-content/uploads/2023/01/agb-2023.pdf

KMG – Klagenfurt Mobil GmbH (Bustickets)

Webseite: https://www.kaerntner-linien.at/ https://www.stw.at/privat/mobilitaet/

Beförderungsbedingungen: https://www.stw.at/wp-content/uploads/2020/08/2020-08-befoerderungsbedingungen-mobilitaet-klagenfurtmobil.pdf

Tarifbestimmungen: https://www.stw.at/wp-content/uploads/2023/09/2023_09_tarifbestimmungen_mobilitaet.pdf

Minimundus GmbH

Webseite: https://www.minimundus.at/

Pyramidenkogel

Webseite: https://www.pyramidenkogel.info/

Mali Schachmuseum & Frida Café

Webseite: https://www.schachmuseum.at/

Landesmuseum für Kärnten

Webseite: https://landesmuseum.ktn.gv.at